|
Geschichte
Gruhno entstand vermutlich zwischen 1200 und 1231 (Jahr der urkundlichen Ersterwähnung) im Zuge des Hochmittelalterlichen Landesausbaus als eine neue Ortsgründung des Zisterzienserklosters Dobrilugk. Das Kernsiedlungsgebiet befand sich am nördlichen Ufer des Ortsbaches, der von jeher schlicht “die Bache” genannt wird. Der damalige Ortsname Gronowe bzw. Grunowe hat wahrscheinlich Kranichweide oder Kranichwiese bedeutet.
Das älteste bekannte Namensverzeichnis von Gruhnoer Dorfbewohnern stammt aus dem Jahre 1534. In diesem werden jedoch nur, entsprechend der Anzahl der Gehöfte, die abgabenpflichtigen Bauern (18) und Kleinbauern (5) genannt. Die tatsächliche Einwohnerzahl, welche die Zahl der Familienmitglieder und sonstiger Bewohner einschließt, ist aus dieser Zeit nicht bekannt. Das Verzeichnis von 1534, in welchem die an den Friedersdorfer Pfarrer zu leistenden Abgaben aufgeführt sind, enthält folgende Namen: "Brixius Richter, Andres funcke, Jocuff thime, Valtenn funcke, Mertenn müller, Ruesch, Donat Ruoigk, Dominicus ragk, Peter Manigk, Thoma Koll, Cleman schüler, Lucas schmidt, Mertenn schwetzk, Wolf Bachmann, Lawitzsch, Simon herman, Phillip Domagk, Zschernagk, Simon stayn, Jorge Ladewick, Clawes Zyse, Hans Bettenn, Lorencz manigk" Quelle: Pfarramt Friedersdorf
Im Jahre 1541 ließ Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen das zu Böhmen gehörende Kloster Dobrilugk besetzen. Mit der Säkularisation kam Gruhno unter adlige Herrschaft und gehörte ab 1546, als Böhmen das Kloster und dessen ehemalige Besitztümer zurückeroberte, zur Pfandherrschaft Dobrilugk. In der 2. Hälfte des 16.Jh. wurde in Gruhno ein im Rudolphinischen Kaufbrief als Rittersitz bezeichnetes Anwesen erbaut, welches später als königliches Vorwerk bestand. Dessen Auflösung und der Abriß der Gebäude fand im Jahre 1823 statt. In der Urkundensammlung zum Dobrilucum Redivivum von Christoph Richter ist, das Vorwerk betreffend, folgende Angabe enthalten: "Zu Grunau ist gar ein newes erbautes schlöslein, liegt gar in einem schönen orth, und fleußt zunächst dem Hause ein schönes wässerchen vorüber, Undt kan man aldar im Bett liegend die Hirschen in der brunst mit gewalt schreyen höhren, hat etliche viel hübscher Zimmer und Können der noch mit geringen Uncosten mehr zugerichtet werden."
Durch den Ort führten zwei wichtige Verbindungsstraßen, die Poststraße von Berlin nach Dresden und die Frankfurter Fuhrstraße. Die Gastwirtschaft, welche auch Postkutschenwechselstation war, wird bereits im Jahre 1607 erwähnt. Auf einer um 1630 von Balthasar Zimmermann erstellten Flurkarte ist des weiteren eine Wassermühle eingezeichnet und als “Greger Richters Mülichen 1 gangk” benannt. Diese Mühle stand an derselben Stelle wie die letzte Wassermühle, die noch bis Ende der 40er Jahre des 20.Jh. als “Wasser-Mahl und Oelmühle” in Betrieb war. Alter Wegweiser an der ehemaligen Poststraße. Durch den Verkauf der Herrschaft Dobrilugk an den sächsischen Kurfürst Johann Georg I. gehörte Gruhno von 1624 bis 1815 zu Sachsen. Im Jahre 1684 wurde folgende Dorfordnung erlassen:
"Demnach beim Fürstl. Sächs. Amte allhier einige Inwohner zu Gruhno, Beschwerungs Weise vor uns angebracht, Welchergestalt unter der Gemeinde daselbst, des Viehes und Gräserey halber, zeit hero große Unordnung und schädliche Mißbräuche eingerißen, indem ihrer viel übrig und mehr Viehe, alß sie befugt zuhalten, und sich des Grasens darzu eigenmächtig hin und wieder nach Gefallen anzumaaßen, sich unterstünden, also daß kein rechter Unterschied unter ganzen und Halb Hüfnern, Gärthnern und Häuslern gehalten werden wollte, welchem Unwesen aber in die Länge nachzusehen zu empfindlicher Schmälerung ihrer Hauswirthschaft und Nahrung gereichen würde. Alß ist berührte sämmtliche Gemeinde acto ins Amt beschieden, und, nachdem sie erschienen, angerügte Ungleichheit zwischen ihnen abgetthan, und folgende Ordnung und Vergleich, wornach Sie sich in Zukunfft zu halten, aufgerichtet worden. Nemlich:
Ein Hüfner soll Sechs Gespann, es seyn gleich Pferde oder Ochßen, Sechs Rinder, Sechs Kälber und Sechzehen Schaafe Ein Halb Hüfner Drey Gespann, drey Kühe, drey Kälber und Acht Schaafe Ein Gärthner Zwey Kühen, zwey Kälber und Acht Schaafe Ein Häußler Eine Kuh und ein Kalbzu halten befugt seyn; Alles bey Verlust des übrigen Viehes, welches dem Amte anheim verfallen seyn soll. Die Gräserey betreffend, soll denen sämtlichen Inwohnern im Gemeind-Pusche, zwar jedoch anderer gestalt nicht, alß so viel jeder nach Anzahl des zu halten vorgenannten Viehes, bedarf, zu grasen ungewehnet, in den Stück Hölzern und auf den Hufen Schläge aber Verbothen seyn, wie auch der ganzen Gemeinde darinnen zu hüthen nicht freystehen, sondern es behält jedweder diesfalls das seinige zu behüten und abzugrasen, vor sich allein. Wer nun dieses übertritt und darwieder handelt, verbüßet allemahl der Gemeinde Sechs Groschen, unbeschadet der Amts-Strafe. Urkundlich ist diese Vieh- und Gräserey-Ordnung allso zu Pappier gebracht, in des Amts Handels- Buch eingetragen, und nach beschehener Publication der Gemeinde davon ein Exemplar unter dem Amts Siegel und meiner des Amts Schößers eigenhändiger Unterschrift ausgestellt worden. So geschehen Kleinhoff den 22. Juli Anno 1684. Konrad Baumann" 1803 erbaute man in Gruhno ein erstes eigenes Schulhaus. Die Gruhnoer Kinder, die vorher die Schule in Friedersdorf besuchten, konnten nun im Ort unterrichtet werden. Seit 1829 verrichtete der Lehrer auch die hiesigen Küstergeschäfte und das Einkommen der Stelle setzte sich aus folgenden Teilen zusammen: Die Einkünfte als Küster beinhalteten: die entsprechenden Accidenzien sowie 7½ Scheffel Korn
(alt Kirch. Maß), 1 Scheffel u. 1 Metzen Korn (Dresdener Maß), 7½ Silbergroschen Gärtnergeld,
3 Silbergroschen u. 1½ Pf. Häuslergeld sowie die Einnahmen vom Singumgang zu Michaeli, welche 2 Talern entsprachen. Außerdem gehörte ein Garten zur der Küsterstelle.
Die Einkünfte als Lehrer bestanden aus: 3 Scheffel u. 6 Metzen Korn (Dresd. Maß), 17 Broten, 13½ Metzen Kochspeise (Dresd. Maß), 1 Scheffel u. 11 Metzen Kartoffeln (Dresd. Maß), 17 Bunden Stroh, 1 Taler Läutegeld, 25 Silbergroschen für Glockenschmiere u. Reinigen der Kirche, 12 Taler Zulage der kgl. Regierung, 5 Klafter u. 3-Scheit u. 2 kl. Knüppel Holz nebst Kleinspalten u. freier Anfuhr, die Einnahmen vom Singumgang zu Ostern, die auch mit 2 Talern angegeben sind sowie von jedem Schulkind: 1 Scheffel u. 6 Metzen Korn und 1 Taler, 2 Silbergroschen und 6 Pfennige Schulgeld. Zur Lehrerstelle gehörte ebenfalls ein Garten. Seit 1866 existieren Schülerverzeichnisse und 1888 beginnen die Aufzeichnungen der Schulchronik. Nach dem Abriß des ersten Schulhauses im Jahre 1875, fand 1876 der Bau des zweiten Schulgebäudes statt. Gruhnoer Schüler um 1922 Im Ergebnis des Wiener Kongresses kam die Niederlausitz 1815 zu Preußen und wurde der Provinz Brandenburg angeschlossen. Gruhno gehörte von nun an bis 1952 zum Regierungsbezirk Frankfurt, in diesem zum Landkreis Luckau und zum Amt Dobrilugk (1937 Umbenennung in Doberlug). Mit der Separation, die in Gruhno für die Jahre 1845 bis 1856 belegt ist, erhöte sich die Zahl der Gehöfte und der Einwohner. Von nun an bis zu Beginn der 1940er Jahre hatte Gruhno durchschnittlich 240 Einwohner auf 42 Gehöften. Veränderungen im 20.Jh.: Am 27. Juli 1925 konnte Gruhno an das Elektrizitätsnetz angeschlossen werden. Das erste elektrische Licht brannte in der Schule. Im Jahre 1926 wurde eine Poststelle eingerichtet und in dieser eine erste Fernsprechanlage installiert. Der Bau des Gemeindehauses begann 1954. Das Gebäude konnte 1958 seinem Zweck übergeben werden, obwohl sich die endgültige Fertigstellung bis Anfang der 1960er Jahre verzögerte. 1958 wurde eine Konsumverkausstelle eingerichtet. Die Befestigung der Dorfstraße erfolgte 1968 und der Anschluß an das öffentliche Trinkwassernetz im Jahre 1975. Gruhnoer Transformatorenhaus
Die bedeutendste Veränderung für die Bauern bestand in der Gründung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Nachdem sich Ende der 1950er Jahre nur drei Bauern zu einer LPG zusammengeschlossen hatten, fand 1960 zwangsweise die Gründung der LPG Typ I statt. 1963 kam es zum Zusammenschluß mit der LPG Typ III Oppelhain und in den Folgejahren wurden in Gruhno ein Technikstützpunkt der LPG sowie ein 100er, ein 200er und ein 300er Milchviehstall gebaut. Die Anlagen werden heute von der Agrargenossenschaft Oppelhain betrieben. Mit Abschaffung des Mehrstufenunterrichts erhielten die Gruhnoer Schüler ab 1967 wieder in anderen Orten Unterricht und die hiesige Schule wurde als Hilfsschule genutzt. Am 04.07.1970 wurde der Schulbetrieb gänzlich eingestellt. Die Konsumverkaufsstelle wurde 1991 und die Poststelle 1992 geschlossen. Seit der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte die Niederlausitz zum Territorium der DDR. Mit der Verwaltungsreform von 1952 war Gruhno im Bezirk Cottbus, Kreis Finsterwalde gelegen. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 gehört Gruhno zum Land Brandenburg, zunächst Landkreis Finsterwalde und durch die Kreisreform 1993 nun Landkreis Elbe-Elster. Übrigens, in dem Buch “Gruhno - Ortsgeschichte und Geschichten in Wort und Bild” (2010) sind alle wichtigen Informationen über unser Dorf, von der Ortsgründung bis zum Jahre 1990, enthalten. Über den Rahmen einer Ortschronik hinaus, schildert das Buch die jeweiligen Verhältnisse in der Region. |